Hundeführerschein soll Beißer stoppen
Gesetz Kabinett beschließt Neuregelung – Kommunen kassieren bei Hundesteuer – Mikrochips
Niedersachsens Reaktion auf eine Reihe von Beißvorfällen: Hunde müssen künftig gekennzeichnet werden und erhalten einen Mikrochip
Halter müssen künftig ihre Eignung nachweisen. Die Hundeverbände unterstützen die schärferen Regelungen.
von Marco Seng
Hannover - Fast zwölf Jahre hat Niedersachsen auf ein neues Hundegesetz gewartet. Die 2002 geplante Neuregelung kippte das Bundesverwaltungsgericht, weil darin potenziell gefährliche Hunderassen genannt wurden. Im vergangenen Jahr scheiterte ein weiterer Anlauf, weil einige Vorschriften wie die Einteilung nach Gewicht und Größe zu kompliziert schienen. Jetzt scheint es aber endlich zu klappen. Nach Schätzungen der CDU/FDP–Landesregierung sind möglicherweise bis zu einem Drittel der rund 400 000 Hunde im Land nicht offiziell angemeldet. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Hannover das neue Hundegesetz, das jetzt noch vom Landtag beraten werden muss. Die Opposition hat bereits Änderungswünsche angekündigt.
Das Gesetz enthält eine Reihe von Neuerungen. Agrarminister Gert Lindemann (CDU) nannte am Dienstag die Schwerpunkte Hundeführerschein, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. „Mit der Novelle wollen wir für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern“, sagte Lindemann. Er sprach von einer „am Ende ganz gut ausgependelte Lösung“. Niedersachsen reagiert damit auf eine Reihe von Beißvorfällen in den vergangenen Jahren. So fielen 2009 in Hildesheim zwei Rottweiler über spielende Kinder her und verletzten zwei kleine Mädchen und eine Frau schwer.
Bürger, die sich einen Hund anschaffen, müssen deshalb künftig nachweisen, dass sie mit ihm gut umgehen können. Dies ist ganz unabhängig von der Rasse. Wer bereits mindestens zwei Jahre einen Vierbeiner ohne Probleme gehalten hat, braucht seine Kompetenz nicht mehr nachzuweisen.
Jeder Hund muss einen Mikrochip erhalten, so dass die Angaben zum Halter und dem Tier in einem Zentralregister erfasst werden können. Des Weiteren werden sie in einem Zentralregister erfasst. Auf die Daten sollen die Kommunen zugreifen können, um mehr Hundesteuer zu kassieren. Er gehe von einem „Zuwachs“ für die Kommunen aus, sagte Lindemann. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, um zu verhindern, dass Opfer von Hundeangriffen auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Hunde-Verbände unterstützen die schärferen Regeln. Die SPD nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung, forderte aber Nachbesserungen. Die Grünen verlangten eine Sachkundeprüfung für alle Halter. Die Linke hält den Schutz vor vierbeinigen „Kampfmaschinen“ noch für unzureichend.
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